Doppelte Staatsbürgerschaft durch Abstammung

ADD GENEALOGÍA ist spezialisiert auf die Beschaffung von Unterlagen, die für den Erwerb der europäischen Staatsbürgerschaft, insbesondere der spanischen und italienischen, aber auch für Anträge in anderen EU-Ländern erforderlich sind. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Bereich der genealogischen Forschung verfügen wir über die nötige Erfahrung und Kompetenz, um die erforderlichen Dokumente zu finden und die Herausforderungen der Staatsbürgerschaftsgesetze in Europa zu meistern.

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Das „Gesetz über die Demokratische Erinnerung 20/2022“ oder „Das Gesetz der Enkel“

In Spanien gewährt das „Gesetz über die demokratische Erinnerung 20/2022“ (“Ley de Memoria Democrática 20/2022“), auch bekannt als „Enkelgesetz“ (Ley de Nietos), Ausländern das Recht, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vor dem 21. Oktober 2025 gestellt wird:

  • Außerhalb Spaniens geborene Personen, deren Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter spanischer Abstammung waren/sind und die ihre spanische Staatsangehörigkeit aufgrund des Exils verloren oder auf sie verzichtet haben.
  • Außerhalb Spaniens geborene Kinder, deren spanische Mutter die spanische Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem Ausländer vor Inkrafttreten der spanischen Verfassung verloren hat.
  • Volljährige Kinder von spanischen Bürgern, deren ursprüngliche Staatsangehörigkeit durch ein Optionsrecht anerkannt wurde.
Vorteile und Privilegien der Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Die Vorteile und Privilegien der Staatsbürgerschaft durch Abstammung sind von Land zu Land unterschiedlich. Einer der Hauptvorteile ist das Recht, ohne Visum zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Staatsbürger können außerdem Unternehmen gründen, Eigentum besitzen und sich frei bewegen. Zudem eröffnet die Staatsbürgerschaft oft den Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen sowie das Recht, zu wählen.

Einschränkungen und Begrenzungen bei der Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Die Einschränkungen und Begrenzungen bei der Staatsbürgerschaft durch Abstammung sind von Land zu Land unterschiedlich. Sie können sich auf die Anzahl der Generationen beziehen, über die die Staatsbürgerschaft weitergegeben werden kann, oder auf Vorschriften, die die kontinuierliche Weitergabe der Staatsbürgerschaft von einer Generation zur nächsten regeln.

Prüfung des Anspruchs auf die spanische Doppelstaatsbürgerschaft durch Abstammung

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erwerb der spanischen Doppelstaatsbürgerschaft durch Abstammung sind erfüllt, wenn:

  • Mutter oder Vater durch Geburt Spanier sind;
  • beide Elternteile durch Geburt Spanier sind;
  • einer der Großeltern oder Urgroßeltern Spanier durch Geburt war;
  • man vor dem 18. Geburtstag von einer spanischen Bürgerin oder einem spanischen Bürger adoptiert wurde.
Schritte zum Nachweis der Abstammung und zum Erwerb der Staatsangehörigkeit

Der erste Schritt besteht darin, die Staatsangehörigkeit des eingewanderten Vorfahren anhand seiner Geburts- oder Taufurkunde konkret nachzuweisen.

Sobald dieses Dokument vorliegt, muss die familiäre Beziehung durch die erforderlichen Unterlagen der dazwischenliegenden Generationen sowie die des Antragstellers in der geforderten Form belegt werden.

Es ist auch wichtig, einen Termin im Konsulat zu vereinbaren, wobei wir empfehlen, alle Unterlagen im Voraus vorliegen zu haben.

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Wenn Sie beabsichtigen, die spanische, italienische oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erlangen, sind wir für Sie da! Bei ADD GENEALOGÍA verfügen wir über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Ahnenforschung und eine umfassende Fachkompetenz, mit der wir die erforderlichen Dokumente finden und Sie im Einbürgerungsprozess unterstützen können.

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